Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und blauliebe gelten ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von blauliebe ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote von blauliebe sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei blauliebe gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von blauliebe als angenommen, sofern blauliebe nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass blauliebe den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von blauliebe für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. blauliebe ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält blauliebe ein Honorar in der Höhe von 20 Prozent des abgewickelten Werbeetats.
Alle Leistungen von blauliebe die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von blauliebe. Alle blauliebe erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von blauliebe sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von blauliebe schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird blauliebe den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von blauliebe, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt blauliebe eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an blauliebe zurückzustellen.
Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht blauliebe ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von blauliebe für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält blauliebe nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von blauliebe. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an blauliebe zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von blauliebe gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist blauliebe berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verarbeitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von blauliebe nicht zulässig.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von blauliebe einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von blauliebe und können von blauliebe jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zu-rückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit blauliebe darf der Kunde die Leistungen von blauliebe nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von blauliebe durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von blauliebe und – so weit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von blauliebe, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von blauliebe erforderlich. Dafür steht blauliebe und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 10 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von blauliebe bzw. von Werbemitteln, für die blauliebe konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von blauliebe notwendig. Dafür stehen blauliebe im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 Prozent zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
Kennzeichnung
blauliebe ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf blauliebe und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
Genehmigung
Alle Leistungen von blauliebe (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der blauliebe-Leistungen überprüfen lassen. blauliebe veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Termine
blauliebe bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er blauliebe eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an blauliebe. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von blauliebe. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von blauliebe – entbinden blauliebe jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Die Rechnungen von blauliebe sind nach den angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von blauliebe. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch blauliebe schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch blauliebe zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von blauliebe beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt blauliebe keinerlei Haftung.
Haftung
blauliebe wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei dem von blauliebe vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von blauliebe vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von blauliebe vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von blauliebe für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn blauliebe ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet blauliebe nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) blauliebe selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde blauliebe schad- und klaglos: Der Kunde hat blauliebe somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die blauliebe aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und blauliebe ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von blauliebe. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen blauliebe und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von blauliebe örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Stand: Januar 2024